Batterieverordnung
Hinweis zur Batterieverordnung
Folgende Besonderheiten gelten beim Kauf einer Fahrzeugbatterie:
Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.Das Pfand ist bei Rückgabe einer Starterbatterie zu erstatten.
Der Kunde bezahlt beim Kauf einer Fahrzugbatterie 7,50 € Pfand. Wenn der Kunde seine alte Batterie im Geschäft abgibt erhält er das Pfand zurück.Sollte es nicht möglich sein diese bei uns abzugeben, hat der Kunde die Möglichkeit die Batterie beim Wertstoffhandel abzugeben. Der Kunde sollte sich die Abgabe quittieren lassen und schickt diese Quittung an:
Schröders Spengler Shop GmbH
Bautzner Landstraße 146
01324 Dresden
E-Mail: verkauf@vehicle.de
Fax: 0351/4606796
mit folgenden angaben: Name, Rechnungsnummer und Bankverbindung.
Die Rückerstattung erfolgt dann, auf das Konto wie vom Kunde angegeben.